1. Brauche ich Rechtsschutz für Taxi und Personenmietwagen, wenn ich immer vorsichtig fahre?
Haben Sie eine Garantie dafür, dass sich auch die anderen Verkehrsteilnehmer stets vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten? Gäbe es so viele Unfälle, wenn wirklich alle vorsichtig fahren würden? Können Sie die Fahrweise der anderen beeinflussen? Möchten Sie nach einem Unfall ohne Anwalt um Ihre Rechte kämpfen und zusätzlich zu Ihrem Schaden noch viel Geld in einen kostspieligen Prozess investieren? Übertragen Sie diese Risiken der Rechtsschutzversicherung für Taxi und Peronenmietwagen dieses Risiko. Wir vergleichen spezielle Deckungskonzepte vonverschiedenen Gesellschaften wie ARAG, DEURAG, , Allrecht, R+V, KS/Auxilia, NRV, Rolan und Weitere.
2. Nützt mir die Rechtsschutzversicherung für Taxi und Personenmietwagen, wenn ich Schuld am Unfall habe?
Wer entscheidet über Ihre angebliche Schuld oder Mitschuld? Die Polizei oder das Gericht? (Das Gericht!) Wonach entscheidet das Gericht? Nach Beweisen, Vergleichen, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Indizien etc.! Kann Ihr Anwalt nicht unter Umständen dem anderen ein Mitverschulden nachweisen? Oder im Falle Ihrer nachgewiesenen Schuld das Strafmaß für Sie günstig beeinflussen, ein milderes Urteil für Sie erwirken?! Mit der Rechtsschutzversicherung für Taxi und Personenmietwagen zahlen Sie in diesen Fällen keine Kosten!
3. Bekomme ich immer mein Geld, wenn ich mich im Recht fühle?
Wird Ihr Gegner oder dessen Haftpflichtversicherung Ihre Ansprüche ohne weiteres anerkennen? Und in jedem Falle zahlen, was Sie fordern? Oder wird die Gegenseite versuchen, möglichst glimpflich davonzukommen? Können Sie ohne Anwalt die gegnerische Haftpflichtversicherung zwingen, Ihren Forderungen voll nachzukommen? Hat Ihr Gegner überhaupt immer eine Haftpflichtversicherung? Nützt Ihnen die Haftpflichtversicherung eines Vertragspartners, wenn Sie mit diesem Streit aus einem Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag etc. bekommen? (Nein, kein gesetzlicher Haftpflichtfall!) Mit dem umfassendem Spezial Rechtsschutz für Taxi und Personenmietwagen können Sie in all diesen Fällen Ihre Rechte voll ausschöpfen und sind kostenfrei!
4. Kann ich auf einen Anwalt verzichten und mich selbst vertreten oder verteidigen?
Können Sie das in jedem Falle, vor jedem Gericht, in jeder Instanz? (Nein; Anwaltszwang in bestimmten Prozessen und Gerichtsinstanzen.) Und sind Ihre Erfolgs-Chancen mit einem erfahrenen Rechtsanwalt nicht größer?
Haben Sie die Zeit, die sich Ihr Anwalt für Sie nehmen muß? Wollen Sie die erheblichen Kosten des Verfahrens (Anwalts-, Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigengelder, gegnerische Kosten) selbst tragen?
Warum auf die Unterstützung durch einen qualifizierten Anwalt und auf Kostenfreiheit verzichten, wenn Sie mit der Rechtsschutzversicherung für Taxi und Personenmietwagen beides haben können?
5. Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung für Taxi und Personenmietwagen, wenn mein Freund Rechtsanwalt ist?
Es ist gut, wenn man einen qualifizierten Juristen zum Freund hat. Arbeitet der für Sie kostenlos? Kann Ihr Freund Sie vor allen infrage kommenden Gerichten vertreten? Zum Beispiel vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht? Oder im Ausland? Würde Ihr Freund für Sie auch die Gerichtskosten, die Gebühren für Zeugen und Sachverständige, die Kosten der Gegenseite zahlen?
Mit der Rechtsschutzversicherung eines Anbieters wie ARAG, DEURAG, Allrecht, R+V, KS/Auxilia, NRV, Roland und Weitere bezahlt diese diegesamten Verfahrenskosten! Im gesamten Geltungsbereich Europa und Mittelmeerstaaten!
Gerne erstellen wir Ihnen einen Vergleich zur Ihrer bestehenden Rechtuschutzversicherung.
6. Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich nur wenig fahre?
Ist das seltene Fahren eine Garantie dafür, keinen Unfall zu erleiden? Sind Sie nicht bei jeder Fahrt dem gleichen Risiko ausgesetzt wie derjenige, der häufig fährt? Wollen Sie nach einem Unfall Ihr wenig benutztes Fahrzeug nicht ebenso vollständig repariert und entschädigt haben, wie einen Wagen mit der mehrfachen Kilometerleistung?
Und bei Körperverletzungen oder Gesundheitsschäden durch Unfall nicht auch entschädigt werden? Kommen Sie dann im Streitfalle ohne Anwalt und ohne Gericht aus?
Eine Rechttschutzversicheung für Taxi und Personenmietwagen gibt Ihnen die Sicherheit, Ihre Rechte voll ausschöpfen zu können und dabei keine Kosten (für Anwälte, Gericht, Zeugen, Vergleich, Sachverständige) zahlen zu müssen!
7. Lohnt sich die Spezial Rechtsschutzversicherung für einen altes Taxi oder Personenmietwagen?
Sind Sie als Fahrer eines älteren Fahrzeuges nicht mindestens so stark gefährdet, wie der Lenker eines neuen Wagens? Können nicht bei einem Unfall mit einem älteren Fahrzeug besonders schwere Schäden entstehen? (Personen- wie Sachschäden und Vermögensschäden!) Wird der Unfallgegner oder seine Haftpflichtversicherung diese Schäden ohne weiteres anerkennen und in vollem Umfange ersetzen? Können Sie bei Weigerung der Gegenseite Ihre Ansprüche ohne die Hilfe eines Anwalts und ohne Gerichtsverfahren durchsetzen? Wollen Sie das Kostenrisiko einer Schadenersatzklage selbst tragen? Und auf Ihren Unfallschaden womöglich diese Kosten draufzahlen? (Kosten für Anwälte, Vergleiche, Gericht, Zeugen, Sachverständige!) Die Rechtsschutzversicherung zahlt diese Kosten für Sie!
8. Nützt die Rechtsschutzversicherung , wenn der Gegner beim gleichen Anbieter ist?
Welchen Einfluss nimmt die Spezial Rechtsschutzversicherung für Taxi und Peronenmietwagen auf Ihren Anwalt und den Prozessverlauf? Wählen Sie nicht selbst frei Ihren Rechtsanwalt? Und wer führt den Prozess? Die Rechtsschutzgesellschaft oder Sie und Ihr Gegner mit Anwalt? (Letztere natürlich!) Wer entscheidet den Prozess? Die Rechtsschutzversicherung oder das Gericht? (Das Gericht!) Welche Aufgabe hat die Rechttschutzversicherung? Stellt sie nicht ihre Kunden (Versicherungsnehmer) kostenfrei - ohne Einflussnahme auf Anwälte und Prozess?! Was passiert, wenn keiner der beiden Parteien Rechtsschutz hat? Muss dann nicht der Verlierer die gesamten Verfahrenskosten tragen? Oder die teilweise obsiegende Partei ggf. noch erhebliche Kosten selbst zahlen? (Aber ja!)
Die Spezial Rechtsschutzversicherung zahlt sowohl für den Verlierer als auch für den nur teilweise Obsiegenden die Kosten!
9. Ersetzt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den ALLRECHT-SCHUTZ?
Mit Ihrer obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie dafür gesorgt, dass Schäden anderer Verkehrsteilnehmer, die Sie verschuldet haben, ersetzt werden. Haben Sie sichergestellt, dass auch Ihre eigenen Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) nach einem Unfall vom Schädiger ersetzt werden? Ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung eine Garantie hierfür? Zahlt sie in jedem Falle, was Sie fordern? Gäbe es dann so viele Zivilprozesse nach Verkehrsunfällen? Wer hat in einem solchen Prozess die besseren Erfolgschancen? Derjenige ohne oder der mit Anwalt? Warum wollen Sie die Kosten eines Prozesses (Kosten für Anwälte, Gericht, Zeugen, Sachverständige) riskieren und ggf. selbst zahlen?
Mit ALLRECHT-SCHUTZ kostet Sie der Prozess nichts, denn ALLRECHT zahlt für Sie!
Also sofort mit Ausgabe der Doppelkarte Rechtsschutz versichern! Kraftfahrzeug nur mit Rechtsanwalt! Denn erst Kfz.-Haftpflicht plus Rechtsschutz = 100% Sicherheit für Sie als Auto- oder Motorradfahrer.
10. Ersetzt die private Haftpflichtversicherung den ALLRECHT-SCHUTZ?
Mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung haben Sie sichergestellt, dass der Geschädigte zu seinem Recht kommt. Haben Sie auch dafür gesorgt, dass Sie zu Ihrem Recht kommen? Hat der andere immer eine private Haftpflichtversicherung? Und bekommen Sie dann in jedem Falle, was Sie fordern? Müssen Sie nicht womöglich Ihre Forderungen vor Gericht einklagen? Haben Sie nicht mit einem guten Anwalt grössere Erfolgschancen zu Ihrem Geld zu kommen? Warum wollen Sie nicht Ihr eigenes Recht mit ALLRECHT-SCHUTZ absichern?!
11. Ersetzt die Unfallversicherung den Spezial Rechtsschutz für Taxi und Personenmietwagen?
Ihre Unfallversicherung zahlt den vereinbarten Kapitalbetrag. Wollen Sie nach einem Unfall Ihre vollen Schäden ersetzt bekommen, die nur allzu oft über den Kapitalbetrag hinausgehen? Haben Sie nach einem Unfall Schmerzensgeld, womöglich Kosten für Heilbehandlung, für eine Erholungskur und Verdienstausfall, Vergleich etc. zu beanspruchen?
Wer schützt Sie, wenn nach einem Unfall die Polizei oder der Staatsanwalt Sie für den Schuldigen hält? Mit dem Spezial Rechttschutz sind Sie auch hier geschützt.
12. Sie haben schon zuviele Versicherungen?
Welche Versicherungen haben Sie bisher? Warum haben Sie diese abgeschlossen? Doch weil sie für Sie und Ihre Sicherheit nötig sind! Welche Versicherung ist für Sie die wichtigste? Doch diejenige, die Sie morgen schon brauchen. Wissen Sie heute, welche das sein wird? Wird das nicht womöglich gerade die Rechtsschutz-Versicherung sein? Mit Ihren Versicherungen haben Sie Vorsorge getroffen!
Können Sie diese Vorsorge noch aufrecht erhalten, wenn Sie morgen einen schweren Unfall erleiden? Wenn dann der Unfallgegner nicht leisten will oder die Berufsgenossenschaft (oder die Rentenversicherungsanstalt) die Rente verweigert? Sorgen Sie mit der Spezial Rrechtsschutzversicherung für Taxi und Personenmietwagen für die Absicherung Ihrer Rechte!
13. Mir ist eine Rechtsschutzversicherung zu teuer. Kann ich deshalb darauf verzichten?
Nimmt das Schicksal oder der Zufall Rücksicht darauf, ob Sie Geld haben oder nicht? Wollen Sie im Schadenfall auf Ihre Rechte verzichten und Geld verschenken, das Ihnen zusteht? Nur weil Sie Ihre Forderungen aus Kostengründen nicht mit dem nötigen Nachdruck geltend machen können? Möchten Sie ohne Anwalt der Polizei oder dem Staatsanwalt ausgeliefert sein? Oder sich vor Gericht verantworten müssen?
Der Spezial Rechtsschutz für Taxi und Personenmietwagen schützt Sie hiervor und zahlt in allen diesen Fällen Ihre notwendigen Kosten für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Vergleich, Sachverständige - Kosten, die um ein Vielfaches höher sind als der Rechtsschutz-Beitrag!
14. Kann ich den Rechtsschutz-Beitrag sparen, um damit einen Prozess selbst zu bezahlen?
Wie lange müssten Sie den Rechtsschutz-Beitrag sparen, um damit nur einen Prozess selbst bezahlen zu können? (Vergleichen Sie den Rechtsschutz-Jahresbeitrag einmal mit den Gebühren für einen Prozess.) Wissen Sie, wann der nächste Unfall oder Rechtsstreit auf Sie zukommt? Haben Sie bis dahin die Zeit zu sparen? Reicht das Ersparte dann für den Rechtsstreit aus? Für Kosten der Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständigen, Vergleich, Nebenkläger?
Mit dem Spezial Rechtsschutz für Taxi und Personenmietwagen haben Sie die erforderlichen finanziellen Mittel stets zur Hand und brauchen diese Kosten nicht zu zahlen!
15. Was bedeutet Schadenersatz-Rechtsschutz?
Diese Leistungsart dient dazu Ihre Schadenersatzansprüche an eine dritte Person rechtlich geltend zu machen. Die Ansprüche können entstehen in Folge von:
- Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Arzt- und Krankenhauskosten, Rentenanspüche usw.)
- Sachschäden (z.B. Reparaturkosten oder Ersatz an allen beweglichen Sachen, Wertminderungs-Ansprüche)
- Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall, Reisekosten in Folge eines Personen- oder Sachschadens).
16. Was bedeutet Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz?
Hierunter fallen die klassischen Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich, z.B. bei zu schnellem Fahren oder einem Rotlichtverstoß genauso wie Ordnungswidrigkeiten bei Verletzung von Unfallverhütungs-Vorschriften.
17. Was bedeutet Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht?
Diese Leisungsart ermöglicht eine anwaltliche Beratung auf den Rechtsgebieten, in denen eine umfangreichere Kostenübernahme nicht möglich ist. Wichtig ist hier jedoch, dass der Anspruch auf eine Beratung erst entsteht, wenn eine Veränderung der Rechtslage eintritt. Eine vorsorgliche Beratung ist demnach nicht möglich.
18. Was bedeutet Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten?
Das Opfer einer Gewaltstraftat erhält über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz Kostenschutz für die Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten usw.). Nicht nur zur Unterstützung seiner zivilrechtlichen Ansprüche hat aber der Geschädigte auch ein Interesse daran, dass der Gewalttäter angemessen bestraft wird. Deshalb wird er dem Strafprozess als Nebenkläger beitreten wollen.
Aus der Leistungsart Straf -Rechtsschutz kann aber, wegen des "defensiven" Charakters dieser Leistungsart, kein Kostenschutz zur Verfügung gestellt werden. Damit ist das Schutzbedürfnis der Opfer von Gewaltstraftaten im Strafverfahren vernachlässigt.
Mit dem sogenannten Opfer-Rechtsschutz werden aber nicht nur die Kosten der versicherten Person als aktivem Nebenkläger übernommen. Der nebenklageberechtigte Verletzte kann sich auch schon vor der Erhebung der öffentlichen Anklage anwaltlich vertreten lassen. Man bezeichnet den Rechtsanwalt dann als Verletztenbeistand.
Es steht dem Verletzten frei, ob er sich im gesamten Vorverfahren oder evtl. nur bei der Vernehmung als Zeuge ("Zeugenbeistand") anwaltlich vertreten lassen will. Versicherungsschutz erhält - ohne Wartezeit - sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherte Person, ferner bei Tötungsdelikten eine nebenklageberechtigte Person aus dem Kreis der Angehörigen.
19. Was bedeutet Arbeits-Rechtsschutz?
Besonders sinnvoll ist diese Leistungsart angesichts der Tatsache, dass bei Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten jede Partei bis einschließlich der ersten Instanz Ihre Verfahrenskosten selber trägt, d.h. auch wenn Sie den Arbeitsprozess gewinnen. Ihre Anwaltskosten zahlen Sie allein! Bei der immer größer werdenden Zahl der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten geht es unter anderem um
- Kündigungen, fristlose Entlassungen
- Gehaltsforderungen
- Urlaubsansprüche
- Verletzung gesetzlicher Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. Mutter- und Jugendschutz)
- Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers, z.B. nach Betriebsunfällen
oder im öffentlichen Dienst um
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
- Einstufung in eine andere Besoldungsgruppe
- Versetzungen
20. Was bedeutet Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz?
Bei einer Vielzahl der Mietprozesse, die fast ein Drittel(!) aller Zivilprozesse in Deutschland ausmachen, geht es unter anderem um Streitigkeiten über
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Betriebs- und Nebenkosten-Abrechnung
- Mietvoraus- und Sonderzahlungen
- Instandhaltung von Wohnraum und dessen Kosten
Bei sonstigen Nutzungsverhältnissen, z.B. bei unentgeltlich überlassenem Wohnraum, sind die Streitanlässe größtenteils identisch. Streitigkeiten um das Eigentum und den Besitz, bzw. der Rechte daraus, stellen einen Streit an einer unbeweglichen Sache dar - den dinglichen Rechten. Darunter fallen
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten (z.B. wegen Lärmbelästigung, Verschmutzung, Bepflanzung an den Grundstücksgrenzen)
- öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (z.B. wegen Bauvorschriften)
- Hypothekenstreitigkeiten (z.B. Grundschulden, Nutzungsrechte zugunsten eines Dritten)
21. Was bedeutet Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht?
Unter Vertragsrecht fällt hierbei die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen des täglichen Lebens, wie z.B. Kauf-, Reparatur-, Werk-, Lieferungs-, Dienstleistungs-, Finanzierungs-Verträge.
Das Sachenrecht deckt die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen ab; z.B. aufgrund eines Eigentum-, Besitz- oder Pfandrechts. Dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen (Grundstücke, Gebäude) fallen demnach unter Wohnungs- und Grundstücks-RS.
22. Was bedeutet Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten?
Zwei Besonderheiten sind bei dieser Leistungsart zu beachten:
- Versicherungsschutz erhalten Sie erst ab der ersten gerichtlichen Instanz, d.h. eine außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt vor dem Prozess wird Ihnen nicht erstattet.
- Versicherungsschutz genießen Sie nur vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, sich auch von einem Steuerberater vertreten zu lassen, wir übernehmen die entstehenden Gebühren wie bei einer Rechtsanwaltvertretung.
Bitte beachten Sie, dass es keinen Versicherungsschutz für eine tatsächliche oder angebliche Steuerschuld gibt, die bereits vor Beginn des Rechtsschutzvertrages entstanden ist.
23. Was bedeutet Sozialgerichts-Rechtsschutz?
Bei Streitigkeiten vor dem Sozial-Gericht geht es oft um Entscheidungen, die Ihr gesamtes weiteres Leben maßgeblich beeinflussen können.
Verfahren gegen die Sozialversicherungs-Träger, wie die
- Rentenversicherungsanstalten
- Krankenkassen
- Berufsgenossenschaften
- Arbeitslosenversicherung
ergeben sich unter anderem wegen
- Betriebsunfällen, Betriebswegeunfällen,
- Erwerbsminderungen, Erwerbsunfähigkeit und sich daraus ergebende Rentenzahlungen,
- Berufskrankheiten und -unfällen, Invaliditätsgraden.
Da die Sozial-Gesetzgebung immer komplexer und umfangreicher geworden ist, ist die anwaltschaftliche Vertretung durch einen Experten hier besonders gefragt. Der Spezial Rechtsschutz für Taxi und Personemietwagen hilf weiter. Fragen Sie uns für einen Vergleich in Leistung und Preis.
24. Was bedeutet Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen?
Unter verkehrsrechtlichen Angelegenheiten versteht man bei dieser Leistungsart in der Regel die Verfahren wegen Einschränkungen, Entzuges oder Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis oder besondere Auflagen, wie beispielsweise eine Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches.
25. Was bedeutet Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz?
Die Personenkreise, die für diese Leistungsart in Frage kommen, sind in der Regel
- bei Disziplinar-Verfahren: Beamte, Berufssoldaten und Wehrpflichtige,
- bei Standesrechtsverfahren: Ärzte, Steuerberater und Anwälte.
26. Was bedeutet Straf-Rechtsschutz?
Hierbei unterscheiden wir zwischen der
- Verteidigung wegen des Vorwurtes eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat. Und der
- Verteidigung wegen des Vorwurtes eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat.
Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz; ebensowenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.
Auf die sonstigen Vergehen wird noch einmal spezieller eingegangen. Hierbei gibt es vier Möglichkeiten, wie sich ein Strafverfahren entwickeln kann und die für die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung maßgeblich sind:
- Anklage und Verurteilung wegen Fahrlässigkeit: Versicherungsschutz besteht für das gesamte Verfahren!
- Anklage wegen Fahrlässigkeit, Änderung der Anklage auf Vorsatz, Verurteilung wegen Vorsatz: Versicherungsschutz besteht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Klage auf Vorsatz geändert wird. Die bis dahin entstandenen Kosten werden auch bei einer Vorsatz-Verurteilung nicht zurückgefordert!
- Anklage und Verurteilung wegen Vorsatz: Kein Versicherungsschutz für das gesamte Vefahren!
- Anklage wegen Vorsatz, Verurteilung wegen Fahrlässigkeit:Versicherungsschutz besteht zunächst nicht, dann aber rückwirkend für das gesamte Verfahren!
Wichtig:
Kein Rechtsschutz für Verbrechen, wie z.B. Mord und Totschlag und nur vorsätzlich begehbare Straftaten, wie z.B. Raub, Betrug, Beleidigung!
27. Sind im Firmen-Rechtsschutz Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten versichert?
Jain! Diese Streitigkeiten fallen unter den sogenannten Firmen-Vertrags-Rechtsschutz, der im begrenzten Umfang bei einigen Rechtsschutzversicherern versicherbar ist.
28. Hilft der Spezial Rechtsschutz für Taxi und Personenmietwagen auch, wenn jemand Schadenersatzforderungen gegen mich stellt?
Die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz dient prinzipiell dazu, Ihre eigenen Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen!
Die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen gehört neben der Befriedigung der berechtigten Ansprüche zu den Aufgaben der Haftpflichtversicherung. Wenn Sie noch keine Haftpflichversicherung besitzen, informieren Sie sich doch einmal bei uns. Gerne erstellen wir Ihnen Angebot oder einen Vergleich.
Ausnahme:
Entsteht der Schadenersatzanspruch gegen Sie aufgrund einer Vertragsverletzung, ist zu prüfen ob dieser über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht abgesichert ist.